Elke Pohl, Versicherungswirtschaft-heute, vom 30. Januar 2019

Das Meldewesen unter Solvency II könnte deutlich vereinfacht werden. Zu dieser Ansicht kommt die aktuarielle Beratungsfirma für Schaden- und Unfallversicherer Meyerthole Siems Kohlruss (MSK). Damit will man das Thema Proportionalität unter Solvency II, das auch die Bafin im Fokus hat, aus aktuarieller Sicht unterstützen.

Maxym Shyian, Berater bei MSK, stellte gestern im Vorfeld der Jahrespressekonferenz des GDV in Berlin vier Handlungsfelder vor, die aus Sicht der Versicherungsmathematiker die Anforderungen an das Meldewesen unter Solvency II vereinfachen können. So fordern sie, die bereits bestehenden kurzen Abgabefristen von Jahres- und Quartalsmeldungen nicht noch weiter zu reduzieren. Die 16 Wochen, die Unternehmen in diesem Jahr nach ihrem Jahresabschluss Zeit haben, um die Jahresmeldung zu verfassen - im kommenden Jahr sind es nur noch 14 Wochen - und die fünf Wochen für Quartalsberichte nach Quartalsende seien die "unterste Grenze". "Vor allem kleine und mittlere Versicherer geraten schon jetzt in Stress, um die Termine zu schaffen", ist Shyian sicher.

Vierter Quartalsbericht bindet viele Kapazitäten
 
Daneben plädiert MSK für die Abschaffung der Meldung für das vierte Quartal. "Es handelt sich dabei um reine Schätzungen, die nicht testiert sind. Dazu kommt, dass rund zwei Monate später die testierte Jahresmeldung vorliegt. Die Q4-Meldung bindet unnötige Kapazitäten", begründet der Berater. Bei der neu hinzugekommenen Veränderungsanalyse plädiert er dafür, diese wichtigen Informationen aus der Jahresmeldung herauszunehmen und in das ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) einzubinden. Daneben erinnert er daran, dass es unter HGB bereits eine Betrachtung der Veränderungen im Marktwert gibt, die Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung ist.

SFCR restrukturieren
 
Schließlich meldete Shyian Zweifel daran an, dass die Berichte über Solvabilität und Finanzlage (SFCR), die die Unternehmen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen müssen, in ihrer jetzigen Form bei allen Adressaten ankommen. Grundsätzlich sind die SFCR für die Bafin, die Verbraucher, die Ratingagenturen und für Wettbewerber gedacht. Nur wenige Downloads durch Verbraucher lassen die Vermutung zu, dass die umfänglichen Berichte keine geeignete Informationsquelle für diese Gruppe sind. "Daher schlagen wir vor, die SFCR inhaltlich kompakter und kürzer zu gestalten, wobei natürlich die etwa für Ratingagenturen wichtigen Parameter enthalten bleiben müssen", erklärt der MSK-Berater. Alternativ sei auch denkbar, die SFCR-Informationen für Verbraucher in Dokumente einzubauen, die eher gelesen werden, wie Geschäftsberichte und Pressemeldungen.

Grundsatz bekommt mehr Gewicht
 
Insgesamt ist MSK optimistisch, dass der Grundsatz der Proportionalität im Jahr 2019 mehr Gewicht bekommt. Sowohl die Bafin-
Jahreskonferenz im November 2018 als auch Äußerungen von Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Frank Grund, zur Einführung von Schwellenwerten für unterjährige Berichtspflichten geben Anlass zur Hoffnung.