Standardmodelle
Die Bestimmung der Kapitalanforderung eines Versicherungsunternehmens ist ein Hauptpunkt der Solvency II-Richtlinien. Die Berechnung kann dabei durch ein Standardmodell erfolgen. Dieses wird aktuell im Rahmen quantitativer Auswirkungsstudien (QIS) getestet.
Unterstützung bei Modellrechnungen
Das künftige Standardmodell wird im Vergleich zum derzeit gültigen Modell deutlich komplexer. Eine Vielzahl aktuarieller Berechnungen sind erforderlich. Es hat sich gezeigt, dass vor allem kleinere Unternehmen mit den Verfahren noch wenig erfahren sind. Meyerthole Siems Kohlruss liefert hier mit den entsprechenden Software-Tools und Expertise wertvolle Unterstützung.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Dietmar Kohlruss
Tel. +49(0)221 42053-22,
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