Reservebewertung

Die Bewertung von Schadenreserven gehört zu den traditionellen Aufgaben des Aktuars in der Schaden- und Unfallversicherung.
Wir beraten unsere Mandanten im Hinblick auf die Angemessenheit der Ist-Reserven nach HGB oder IFRS. Auf der Basis der vorliegenden Abrechnungsdaten ermitteln wir die technisch notwendigen Bedarfsreserven und berechnen Zinseffekte und Sicherheitszuschläge (z. B. nach dem Cost-of-Capital Modell).
Diese Analysen führen wir für einzelne Großschäden, Produkte, Sparten oder ganze Unternehmen durch. Zu unseren Mandanten zählen Erst- und Rückversicherungsgesellschaften, Captives sowie Ausgleichsverbände.

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Andreas Meyerthole

Tel. +49(0)221 42053-15

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